Ein Einzelner kann nicht klagen

Foto: BGH

Es kommt immer wieder vor, dass sich ein einzelner Eigentümer innerhalb einer Gemeinschaft an der vermeintlich zweckwidrigen Nutzung einer Nachbarswohnung stört. Doch seit der WEG-Reform kann einem Urteil des Bundesgerichtshofes (Aktenzeichen V ZR 86/21) folgend in solchen Fällen nur noch die Gemeinschaft klagen.

Eine Eigentümerin hatte Großes vor. Sie wollte von ihrer Erdgeschosswohnung aus einen Durchbruch in Richtung Keller vornehmen lassen und dort dann …

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