Eigentümer haftet für Schäden am Nachbarhaus

Ein Hausbesitzer beauftragt einen Handwerker mit Dacharbeiten. Dabei gerät der Dachstuhl in Brand, der auf das Nachbarhaus übergreift. Die Haftungsfrage führte zu einem langwierigen Rechtsstreit, der nun vom Bundesgerichtshof (BGH) entschieden wurde. Gemäß Urteil (Aktenzeichen V ZR 311/16) muss der Auftraggeber der Leistungen für den Schaden aufkommen. "Bei seiner Entscheidung hat der BGH auf die analoge Anwendung des § 906 Absatz 2 BGB, der Vorschrift über die "Zuführung unwägbarer Stoffe …

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