Eigenbedarf ist erklärungsbedürftig

Die Eigenbedarfskündigung ist, rechtlich gesehen, ein scharfes Schwert. Sie bietet dem Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses die Chance, seine Mieter vergleichsweise rasch vor die Türe zu setzen. Doch im Gegenzug erwartet die Rechtsprechung in solch einem Fall, dass die Pläne zur Eigennutzung schon einigermaßen klar formuliert sind. In einem vor dem Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VIII ZR 297/14) verhandelten Fall kündigte die Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses mit 15 Wohnungen eine …

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