Bares für Minijobs im Privathaushalt

Vom Staat geförderte haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen dürfen im Grundsatz nicht bar bezahlt werden, wenn eine steuerliche Förderung angestrebt wird. Vielmehr soll ein Banknachweis geführt werden, um die illegale Beschäftigung in deutschen Privathaushalten einzudämmen. Unklar war bisher, ob die jährlich mit bis zu 510 Euro geförderten sogenannten Minijobs ebenfalls nur unbar entlohnt werden dürfen. Eine Stellungnahme der Bundesregierung auf eine Anfrage eines Abgeordneten im …

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