Versicherer begrüßen Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Während die geplante Wohnimmobilienkreditrichtlinie für die finanzierenden Banken nicht nur wenig Gutes bereithält, freut sich der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und begrüßt den Willen der Bundesregierung, den Schutz von Darlehensnehmern zu stärken.

Ziel des vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz erarbeiteten Referentenentwurfs ist, die Tätigkeit der Kreditvermittler für Wohnimmobilien sowie der Vermittler von Bausparverträgen durch Bestimmungen in der Gewerbeordnung und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu regeln. Die Tätigkeit von Honorarberatern in diesem Geschäftsfeld wird ebenfalls gesetzlich geregelt.

Es sei zu befürworten, dass der Referentenentwurf ähnliche Bestimmungen vor nimmt, wie sie schon seit Jahren im Versicherungsvermittlerrecht gelten, wird BVK-Präsident Michael H. Heinz in einer Pressemitteilung zitiert. Wenn das Gesetz in dieser Form in Kraft träte, müssten die Vermittler von Hypothekendarlehen auch eine gesonderte Erlaubnis zur Berufsausübung durch eine Registrierung bei den örtlichen Industrie- und Handelskammern beantragen und ihre Sachkunde sowie den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Ebenfalls positiv gesehen wird, dass für den Bereich der Immobilienkreditvermittler das bereits bestehende Vermittlerregister bei den örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK) erweitert wird und damit die bestehende Struktur genutzt werden kann.

Kritik gibt es von den Versicherungsvermittlern aber auch. Zum einen seien die im Referentenentwurf vorgesehene Ausnahmemöglichkeiten (§ 492 BGB-E) vom grundsätzliches und allgemeines Verbot von Kopplungsgeschäften falsch. Und auch die darin enthaltene Pflicht zur Offenlegung von Provisionen stößt auf wenig Gegenliebe. Das wiederum dürften die Verbraucherschützer anders sehen. Red.

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