AGB-Kontrolle von Factoring-Verträgen

Bereichsausnahme des § 310 BGB

Wolf Stumpf, Rechtsanwalt und Partner, Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB
Foto: Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB

Factoring-Angebote beruhen üblicherweise auf dem Standardrahmenvertrag des Factors, der in Verhandlungen mit dem Kunden transaktionsspezifische Anpassungen erfährt. Factoring-Rahmenverträge können als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Inhaltskontrolle nach § 307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unterliegen. Mit § 2 Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) 21) hat der Gesetzgeber im Dezember vergangenen Jahres bestimmte Finanzgeschäfte von der …

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