Die Ansiedlung großflächigen Einzelhandels wird in vielen Regionen Deutschlands planerisch gesteuert, zum Beispiel durch das im Landesentwicklungsprogramm Nordrhein-Westfalen geregelte "Beeinträchtigungsverbot" oder entsprechende Bestimmungen im Regionalplan für die Region Stuttgart. Solche Regelungen stehen nun auf dem Prüfstand: Laut EU-Kommission verstößt eine Standortsteuerung aus unterschiedlichen Gründen gegen die europäische Niederlassungsfreiheit nach Art. 49
AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Bereits vor gut zwei Jahren forderte die Kommission die Bundesrepublik auf, hierzu Stellung zu nehmen. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Gründe für die Beschränkung von …