Die Liquidation zweier weiterer offener Immobilienfonds hat die Anwälte auf den Plan gerufen. Sie raten betroffenen Anlegern, mögliche Schadenersatzansprüche anwaltlich prüfen zu lassen gegen die beratende Bank und vorsorglich auch gegen die KAG. Die Versuchung für Anleger, auf diesem Weg zu retten zu suchen, was zu retten ist, ist zweifellos groß. Ob aber die Erfolgsaussichten mit den Erwartungen Schritt halten, darf bezweifelt werden.
Da und dort mag es Beratungsfehler gegeben haben. Hier und da wurden sicher auch geflossene Provisionen nicht ordnungsgemäß offengelegt. Schadenersatzansprüche lassen sich daraus aber nicht ohne weiteres ableiten. Der - regelmäßig nur im Verlustfall gebrauchte - Hinweis des Anlegers, er …