Im Blickfeld

Ein Fressen für die Anwälte

Die Liquidation zweier weiterer offener Immobilienfonds hat die Anwälte auf den Plan gerufen. Sie raten betroffenen Anlegern, mögliche Schadenersatzansprüche anwaltlich prüfen zu lassen gegen die beratende Bank und vorsorglich auch gegen die KAG. Die Versuchung für Anleger, auf diesem Weg zu retten zu suchen, was zu retten ist, ist zweifellos groß. Ob aber die Erfolgsaussichten mit den Erwartungen Schritt halten, darf bezweifelt werden.

Da und dort mag es Beratungsfehler gegeben haben. Hier und da wurden sicher auch geflossene Provisionen nicht ordnungsgemäß offengelegt. Schadenersatzansprüche lassen sich daraus aber nicht ohne weiteres ableiten. Der - regelmäßig nur im Verlustfall gebrauchte - Hinweis des Anlegers, er hätte ein Produkt nicht gekauft, hätte er nur gewusst, dass die Bank daran verdient, ist als Argumentationsbasis zu dünn. Das hat der BGH jüngst im Fall Lehman klar gestellt, und dies wird sich auf so manchen anderen Fall übertragen lassen. Auch hat der BGH Beratern keine hellseherischen Fähigkeiten zugemutet. Sofern auf die grundsätzlichen Risiken hingewiesen wurde, sind die Aussichten von Fehlberatungsklagen also begrenzt. Mit Schadenersatzansprüchen gegen die KAG könnte es ähnlich aussehen. Von der zu erwartenden Klagewelle werden also vermutlich vor allem die Anwälte profitieren. (Red.)

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