Im Blickfeld

Zwei in einem Boot

Bei Geld hört die Freundschaft auf: Dieses bekannte Phänomen macht auch vor Wohnungseigentümern nicht halt. Denn die Verteilung der Kosten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist ein Konfliktherd, aus dem nicht selten Streitigkeiten entstehen, die vor dem Richter enden - mit teuren Folgen für die Eigentümer, aber auch für die Bauträger beziehungsweise Projektentwickler der Wohnanlage. Den Grundstein für solche Konflikte legt die Teilungserklärung, die häufig ohne das erforderliche Praxiswissen verfasst wird.

Die Teilungserklärung regelt, ausgehend von der Fläche des Sondereigentums und der Anteile am Gemeinschaftseigentum der einzelnen Wohnungseigentümer, welche Summen diese monatlich zahlen müssen. Bei einer neu zu gründenden WEG gestalten häufig die Bauträger oder Projektentwickler die Teilungserklärung und lassen sie mit der Teilung ins Grundbuch eintragen. Ihnen fehlt jedoch mitunter die notwendige praktische Erfahrung, um die Teilungserklärung und insbesondere das darin enthaltene Kostenumlagesystem so zu entwerfen, dass sie möglichst wenig Konfliktpotenzial bietet.

Die Folge: Oft kommt es bereits nach kurzer Zeit zum Streit unter den Wohnungseigentümern. Die Konflikte entladen sich meist am bestellten WEG-Verwalter, aber auch am Projektentwickler oder Bauträger. Die Konsequenz können langwierige Gerichtsprozesse sein, die nicht nur die WEG selbst, sondern auch die Bauträger beziehungsweise Projektentwickler teuer zu stehen kommen.

Diese Schwierigkeiten können jedoch von Beginn an vermieden werden. Die Lösung ist ein Kostenumlagesystem, das gerecht und für alle Beteiligten nachvollziehbar gestaltet ist. Um das zu erreichen, sollten Projektentwickler und Bauträger bei der Erarbeitung der Teilungserklärung frühzeitig einen Experten mit Praxiserfahrung in der Hausverwaltung mit ins Boot holen. Das ist zwar zunächst aufwendig. Letzten Endes gewinnen aber alle Beteiligten.

Thomas zur Oven, Geschäftsführer, Wohnbau Service Bonn GmbH, Bonn

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