Recht und Steuern

Wurzeln auf dem Nachbargrundstück

Beschädigen vom Nachbargrundstück wuchernde Baumwurzeln den Hofweg, so hat der Geschädigte Anspruch auf Beseitigung der Schäden. In manchen Fällen muss er sich laut eines Urteils aber an den Kosten beteiligen. Baumwurzeln, die Richtung Nachbargrundstück wachsen, können eine ärgerliche Sache sein. Insbesondere dann, wenn sie den direkt an der Grundstücksgrenze verlaufenden asphaltierten Hofweg des Nachbarn aufwölben und sich infolgedessen Risse bilden. Nachdem ein derartig geschädigter Grundstückseigentümer lange Zeit dem Verfall seines Weges zugesehen hatte, entschloss er sich, von seinem Nachbarn eine "Wurzelbehandlung" zu verlangen. Er solle die Wurzeln beseitigen, notfalls die Bäume fällen und seinen Weg wieder reparieren. Nachdem sich dieser aber weigerte, landete der Fall vor Gericht.

Das Kammergericht Berlin gab dem Geschädigten zwar grundsätzlich Recht (Aktenzeichen 7 U 180/07). Allerdings muss dieser dennoch einen Teil der Kosten übernehmen, denn er trage im konkreten Fall ein Mitverschulden. Grund: Jahrzehntelang hatte er den Zustand geduldet, ohne etwas dagegen zu unternehmen. Hätte er früher reagiert, so wäre eine Lösung des Problems mit wesentlich weniger Kostenaufwand möglich gewesen. Die Richter gingen deshalb davon aus, dass die beiden Nachbarn jeweils zur Hälfte für die Schäden verantwortlich seien und deshalb auch jeweils 50 Prozent der Kosten tragen müssen.

(Immowelt)

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