Neues Gesetz

Service-Wohnen ist keine Pflege

Ältere Menschen, die in Formen des Wohnens mit Service oder des Betreuten Wohnens leben, sind Mieter, denn sie leben in einer selbstbestimmten Wohnform und sind noch nicht Bewohner im heimrechtlichen Sinne. Das am 29. Mai 2009 vom Bundestag verabschiedete Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) unterscheidet in seiner überarbeiteten Form klar zwischen stationären Pflegeeinrichtungen und betreutem Wohnen. Das neue Gesetz erfasst nicht Wohnformen, bei denen neben der Überlassung von Wohnraum ausschließlich allgemeine Unterstützungsleistungen wie die Vermittlung von Pflegeleistungen, Notruf- oder hauswirtschaftliche Versorgungsdienste vereinbart sind. Der ursprüngliche Gesetzentwurf vom Dezember 2008 hatte noch vorgesehen, dass selbst niedrigschwelligste Pflege- und Betreuungsleistungen wie die bloße Installation eines Hausnotrufsystems ausreichen, um die Anwendung des Gesetzes auszulösen. In Kraft treten wird das WBVG zum 1. Oktober 2009. Für Verträge, die nach dem bisherigen Heimgesetz geschlossen wurden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Mai 2010. Für andere Altverträge wie zum Beispiel Miet- und Dienstverträge im Bereich des Betreuten Wohnens gilt das Gesetz auch zukünftig nicht. Aktuell beziffert der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e. V. das Angebot an altersgerechten Wohnungen mit teilweise niedrigschwelligen Betreuungs- und Unterstützungsangeboten auf mehr als 400 000 Einheiten.

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