Neues vom Pfandbrief

Schönheitsprogramm für britische Covered Bonds

Das britische Finanzministerium HM Treasury und die britische Finanzmarktaufsicht FSA wollen mit einem ganzen Maßnahmenbündel die Attraktivität des britischen Pfandbriefs erhöhen. Durch die Überarbeitung der bestehenden Covered-Bond-Gesetzgebung sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen zwischen dem europäischen Kontinent und den britischen Inseln angeglichen werden, um die heimischen Covered Bonds interessanter für Investoren zu machen.

Im einzelnen geht es vor allem um Transparenz und Sicherheit. So ist unter anderem die Einführung eines einheitlichen Reporting Standard geplant. Inwieweit das eine Ergänzung zur Transparenzinitiative des CBIC (siehe auch vorhergehenden Beitrag auf dieser Seite) ist oder von dieser gar überholt wird, ist noch unklar. Emittenten sollen zudem ein Mindestmaß von Vermögensbeständen im Deckungsstock einbehalten müssen. Überhaupt soll die Qualität der Deckungsstöcke verbessert werden.

Neben den traditionellen Immobilien sollen auch andere Vermögensarten als Sicherheiten herangezogen werden können und es wird die Möglichkeit eingeräumt, dass ein Deckungsstock lediglich aus einer Asset Klasse besteht. Damit sollen Pools vermieden werden, in denen verschiedene Arten von Deckungswerten enthalten sind. Verbriefungen bleiben bei regulierten Pfandbrief-Deckungsstöcken künftig außen vor. Und schließlich sollen ein sogenannter "Asset Pool Monitor" (vergleichbar mit einem unabhängigen Treuhänder) implementiert und die Reportingpflichten gegenüber der Finanzaufsicht überarbeitet werden.

Spannend ist der Punkt, dass den britischen Plänen zufolge die heimischen Covered Bonds von potenziellen Bail-in-Maßnahmen ausgenommen werden sollen. Sollten die Pläne der EU hier auf dem Kontinent zu einer Verlustbeteiligung der Bond-Investoren von angeschlagenen Finanzinstituten führen, wäre das ein Wettbewerbsvorteil für die britischen Emissionen.

Im Rahmen eines Konsultationsprozesses haben die Marktteilnehmer nun bis zum 1. Juli dieses Jahres Zeit, sich zu den Plänen der Gesetzesänderung zu äußern.

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