Recht und Steuern

Neues WEG erweitert Beschlusskompetenzen

Seit 1. Juli 2007 ist das neue Wohnungs eigentumsgesetz (WEG) in Kraft. Mussten bislang Eigentümergemeinschaften bauliche Veränderungen am gemeinsamen Haus einstimmig beschließen, so reicht für Beschlüsse über modernisierende Instandsetzungen künftig die einfache Mehrheit. Somit kann das Veto eines Einzelnen keine wichtige Entscheidungen über Modernisierungsmaßnahmen mehr blockieren. Wollen die Eigentümer ihre gemeinschaftliche Wohnanlage dem Stand der Technik anpassen, beispielsweise durch den Einbau einer energiesparenden Heizung oder eines Aufzugs, ist dazu ab sofort nur noch eine Dreiviertelmehrheit der stimmberechtigten Wohnungseigentümer notwendig. Diese müssen allerdings zusammen mindestens die Hälfte aller Miteigentumsanteile halten.

Musste bisher jeder einzelne Miteigentümer gegenüber Außenstehenden in voller Höhe haften, etwa wenn die Energiekostenrechnung von anderen Miteigentümern nicht bezahlt wurde, so haften Wohnungseigentümer jetzt nur noch in Höhe ihres Eigentumsanteils. Beträgt zum Beispiel der Miteigentumsanteil 10/100, so haftet der Eigentümer dem Außenstehenden bei einer Rechnung von 10 000 Euro nur für 1 000 Euro. Zudem können Wohnungseigentümer künftig mit Mehrheit über die Verteilung von Betriebs- und Verwaltungskosten entscheiden.

(Quelle Bausparkasse)

Noch keine Bewertungen vorhanden


X