Neues vom Pfandbrief

Neue Bewertungsabschläge der EZB

Am 18. Juli änderte die Europäische Zentralbank (EZB) ihre Anforderungen bezüglich der Sicherheiten, die Banken für Notenbankkredite hinterlegen. Dabei wurden die Abschläge für die meisten der zu verpfändenden Schuldverschreibungen gesenkt. Nicht so bei Covered Bonds, deren Abzüge bei einem Rating von mindestens "A minus" acht Prozent und bei einem Rating zwischen "BBB plus" und "BBB minus" zwölf Prozent betragen. In der Vergangenheit hatte die Zentralbank bereits mit zwei Ankaufprogrammen den Covered-Bond-Markt und die emittierenden Banken gestützt. Allerdings erreichte bereits das zweite Programm sein Zielvolumen nicht annähernd, was auf einen geringeren Bedarf an Stützungsmaßnahmen in diesem Segment hindeutet. Hinzu kommt, dass für Covered Bonds im Wesentlichen nur hypothekarisch und öffentlich besicherte Forderungen in Deckung genommen werden dürfen. Darlehen an kleine und mittelständische Unternehmen sind davon in der Regel ausgenommen. Doch gerade in diesem Bereich werden Kreditknappheiten beklagt. So kann die jetzige Entscheidung der EZB auch ein Impulsgeber für die Konjunktur sein. Zudem lässt die relative Bevorzugung von Asset Backed Securities (ABS) bei den neuen Sicherheitsabschlägen vermuten, dass die EZB die Wiederbelebung dieses seit der Lehman-Pleite 2008 nahezu brach liegenden Markt unterstützen will. L.H.

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