Recht und Steuern

Madonna im Treppenhaus

Im katholischen Münsterland störte sich ein evangelischer Mieter an der Aufstellung einer Madonnenstatue im Treppenhaus, an der er ständig vorübergehen musste. In seinem religiösen Empfinden beeinträchtigt, wollte er bis zur Entfernung der Figur seine Miete mindern. Doch die Richter am Amtsgericht Münster befanden unter dem Aktenzeichen 3 C 2122/03, dass die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung von der Madonna im Flur nicht beeinträchtigt ist. Außerdem sei auch nach evangelischem Glauben Jesus durch die Jungfrau Maria geboren worden, eine besondere Zumutung stelle die Statue also nicht dar. Von einem Schock beim Betrachten der Madonna könne schon gar keine Rede sein. Und für "subjektive Überempfindlichkeiten" eines Mieters sei das Gericht nicht zuständig. (LBS Infodienst Recht und Steuern)

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