Schwerpunkt Bausparen

Kabinettsbeschluss zur Graumarktregulierung

Am 6. April hat die Bundesregierung durch Kabinettsbeschluss den Gesetzentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts (FinAnlVerm- und VermAnlG) verabschiedet, mit dem der Anlegerschutz im Bereich des sogenannten Grauen Kapitalmarkts verbessert werden soll. Demnach müssen Verkaufsprospekte für Vermögensanlagen künftig vollständig, widerspruchsfrei und kohärent sein. Überprüfen soll dies die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Zudem sollen die bei der Aufsicht einzureichenden Unterlagen Angaben enthalten, die eine Einschätzung zur Zuverlässigkeit des Emittenten der Vermögensanlagen erlauben, zum Beispiel Angaben über einschlägige Vorstrafen. Kurzinformationsblätter sollen die Anleger prägnant und verständlich über die wesentlichen Eigenschaften und Risiken der Vermögensanlagen unterrichten, und die Emittenten müssen künftig einen geprüften Jahresabschluss vorlegen, um Einblick in ihre wirtschaftliche Situation zu erhalten.

Darüber hinaus werden Vermögensanlagen als Finanzinstrumente im Sinne des Kreditwesengesetzes und des Wertpapierhandelsgesetzes qualifiziert, sodass für den Vertrieb über zugelassene Wertpapierdienstleistungsunternehmen unmittelbar das Wertpapierhandelsgesetz gilt und die BaFin-Aufsicht zuständig ist. "Freie" Finanzanlagenvermittler fallen weiterhin unter die Gewerbeaufsicht der Länder, müssen aber ihre Sachkunde durch eine entsprechende Prüfung oder eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachweisen.

Eine Berufshaftpflichtversicherung und die Eintragung im öffentlichen Vermittlerregister ist künftig Pflicht. Haftungsansprüche wegen fehlerhafter oder fehlender Prospekte sollen künftig leichter durchsetzbar sein und sie verjähren nicht wie bisher bereits nach einem Jahr, sondern regelmäßig erst nach drei Jahren. Red.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X