Recht und Steuern

Haftet Arbeitgeber für Mietschulden?

Ein Vermieter hat das Recht, einem Mietinteressenten Fragen über eine eventuelle finanzielle Schieflage zu stellen. Dieser braucht dazu zwar keine Angaben zu machen, doch muss er dann in der Regel mit einer Absage rechnen. Geht der Wohnungssuchende jedoch auf die Frage ein, so muss er auch wahrheitsgetreu antworten. Grundsätzlich ist ein Vermieter sogar berechtigt, den Arbeitgeber eines Mieters nach einer bestehenden Lohnpfändung zu fragen. Ein Arbeitgeber kann sich hier schadenersatzpflichtig machen, wenn er die Frage unrichtig beantwortet.

In einem vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz verhandelten Fall unter dem Aktenzeichen 5 U 28/08 hatte ein Vermieter vor Abschluss des Mietvertrages den Mieter sowie dessen Arbeitgeber nach möglichen Lohnpfändungen gefragt. Dies wurde von beiden jedoch fälschlich verneint. Einige Zeit später traten die ersten Unregelmäßigkeiten bei den Mietzahlungen auf und der Vermieter kam hinter den Schwindel. Doch statt das Mietverhältnis sofort zu kündigen, setzte er es noch mehrere Monate fort. Später verlangte er von dem Arbeitgeber den Ersatz rückständiger Miete in Höhe von etwa 10 000 Euro, denn der Mieter geriet mittlerweile immer mehr in Zahlungsverzug.

Hier winkten die Richter vom OLG jedoch ab. Zwar macht sich nach Ansicht des Gerichts auch der Arbeitgeber durch seine Falschaussage schadenersatzpflichtig. Doch dies sei in diesem Fall nicht ursächlich für den hohen finanziellen Schaden, der dem Vermieter entstanden sei. Hätte er nach Kenntnis der unrichtigen Angaben nämlich sofort gekündigt und nicht weitere Monate gewartet, so wäre es zu diesen deutlichen Mietrückständen gar nicht mehr gekommen.

(Quelle Bausparkasse)

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