BGH ZUR MIETERHÖHUNGSERKLÄRUNG NACH MODERNISIERUNG

Was rechtlich als Modernisierungsmaßnahme in Wohngebäuden gilt, ist in § 555b BGB ebenso detailliert definiert wie in den §§ 555c und d BGB die Ankündigungspflicht solcher Maßnahmen an die Mieter sowie die Voraussetzungen, unter denen sie geduldet werden müssen. Die für die Mieter wichtigste Information über die nachfolgende Erhöhung ihrer Mieten aufgrund der Kosten dieser Maßnahmen sowie deren Verteilung auf die Betroffenen hat …

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