Recht und Steuern

Erbschaftssteuer für Schenkung

Wer eine Wohnung sein Eigentum nennt und bewohnt, kann seinem Ehepartner auch eingetragenem Lebenspartner die Immobilie schenken, ohne dass Erbschaftssteuer fällig wird. Handelt es sich dabei allerdings um ein Ferienhaus, gilt dies nicht - dann ist die Schenkung erbschaftssteuerpflichtig. In der Urteilsbegründung führte das Finanzgericht Münster unter Aktenzeichen 3 K 375/09 an, dass eine Steuerbefreiung für die Übertragung von Grundbesitz voraussetze, dass dieser der Mittelpunkt des familiären Lebens der Ehegatten sei. Eine ausschließliche Nutzung während der Ferien reiche dafür nicht aus. Eine Revision an den Bundesfinanzhof - geführt unter Aktenzeichen II R 35/11 - wurde erhoben.

(Wüstenrot)

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