Recht und Steuern

Kündigungsfristen für Studenten und Azubis

Mietverträge mit Studenten und Auszubildenden dürfen keinen mehrjährigen Kündigungsverzicht des Mieters enthalten. Enthält der Mietvertrag eine entsprechende Klausel, so ist diese nach einem Urteil des Landgerichts Kiel unter dem Aktenzeichen 1 S 210/10 unwirksam. Für den Mieter gilt dann die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten.

Der Entscheidung liegt ein Fall zugrunde, bei dem die Eltern eine Wohnung für ihre Tochter angemietet hatten, die eine Berufsausbildung …

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