Recht und Steuern

Bitte um Fristverlängerung

Mieter sollten sich ihre Äußerungen gegenüber ihrem Vermieter vorher
genau überlegen. Bittet ein Mieter mehrmals um Fristverlängerung einer
Mängelbeseitigung, so liegt dadurch eine Schuldanerkenntnis vor. Zu
dieser Einschätzung kam das Berliner Kammergericht in einem Urteil
unter dem Aktenzeichen 8 U 249/04.
\
Ein Vermieter hatte seinen Mieter unter Fristsetzung zur Durchführung
der fälligen Schönheitsreparaturen in der angemieteten Wohnung
aufgefordert. Der Mieter bat zunächst mündlich, danach abermals
schriftlich um Fristverlängerung. Später behauptete er plötzlich, die
Renovierung sei nicht notwendig.
\
Das Kammergericht Berlin verurteilte ihn jedoch zur Durchführung der
Renovierungen. Durch seine mehrfache Bitte um Fristverlängerung hätte
er seine Schuld bereits anerkannt, so die Richter. Im Nachhinein könne
der Mieter dann keine Einwände gegen die Notwendigkeit der Maßnahme
mehr vorbringen.
\
(Quelle Bausparkasse)

Noch keine Bewertungen vorhanden


X