Bargeldversorgung

Verursacherprinzip

Seit das Skimming der Chip-Technologie wegen kein erfolgreiches "Geschäftsmodell" mehr ist, haben die physischen Angriffe auf Geldautomaten zugenommen. Allein in Nordrhein-Westfalen wurden im Jahr 2015 mehr als 60 Geldautomaten gesprengt. Die Sparda-Bank West wurde in den vergangenen Monaten gleich zweimal zum Ziel solcher Angriffe. Zwei ihrer SB-Center wurden durch Gaseinfuhr gesprengt.

Um die Sicherheit in den Filialen und SB-Centern für Kunden, aber auch für Passanten und Anwohner zu gewährleisten und um die materiellen Schäden einzudämmen, müssen deshalb die Sicherheitsmaßnahmen verstärkt werden. Bei der Sparda West heißt das: Sukzessive werden alle 150 Geldautomaten ausgetauscht. Zudem werden alle Foyers der Filialen und die SB-Center von einer Sicherheitsfirma rund um die Uhr videoüberwacht. Und zwischen Mitternacht und fünf Uhr sind alle SB-Center geschlossen. Die Bank plant sogar, diese Zeiten auszuweiten.

Für die meisten Kunden wird das angesichts der deutlich gesunkenen Abhängigkeit von Bargeld auch zumutbar sein. Gleichwohl stellen auch solche Maßnahmen neben den von der Politik geplanten eine neuerliche Einschränkung in Sachen Bargeld dar. Und so scheint sich der Trend zum elektronischen Bezahlen mehr und mehr zu beschleunigen.

Unter dem Strich macht die Notwendigkeit solcher Maßnahmen die Bargeldversorgung für die Kreditwirtschaft noch teurer, während gleichzeitig die Entgelte für die Automatennutzung für Nichtkunden unter Druck (und der Beobachtung durch das Bundeskartellamt) stehen. Die Bargeldversorgung wird auf diese Weise zunehmend zu einer Leistung, die vielleicht bald nicht mehr überall angeboten werden kann - zumindest nicht zum Nulltarif.

Wenn bei der Kontoführung derjenige, der der Bank mit beleghaften Überweisungen mehr Aufwand bereitet, mehr zahlt als der reine Online-Kunde, der seine Transaktionen selbst ins System eingibt, warum sollte man dann dieses "Verursacherprinzip" nicht irgendwann auch auf die Bargeldversorgung anwenden und denjenigen, der häufig den Geldautomaten frequentiert, stärker zur Kasse bitten als den regelmäßigen Nutzer elektronischer Bezahlsysteme? Fairer als eine pauschale Anhebung der Kontoführungsentgelte für alle unabhängig von der Bargeldnutzung wäre es allemal.

Und wenn die Brüsseler Regulatoren im Hinblick auf die Ladenkasse nichts dagegen haben, dass derjenige, der ein vergleichsweise teures Zahlungsmittel nutzt, dafür vom Händler zur Kasse gebeten wird, dann müsste gleiches Recht eigentlich auch für die Banken gelten. Mit der Bepreisung der Geldautomatennutzung auch für eigene Kunden der entsprechenden Bank käme auch die Politik ihrem Ziel, die Bargeldnutzung einzuschränken, ein Stück weit näher. Denn bei der immer noch ausgeprägten "Geiz-ist-geil"-Mentalität der Deutschen würden viele Kunden dann vermutlich häufiger bargeldlos zahlen.

Das alles sind einstweilen aber bloße Gedankenspiele. In der Zwischenzeit bleibt Banken und Sparkassen nur die langsame Ausdünnung ihres GAA-Netzes - etwa indem nicht jede Filialschließung mit der Aufstellung eines Geldautomaten in der Nähe aufgefangen, sondern häufiger auch einmal auf die Möglichkeiten der bargeldlosen Zahlung beziehungsweise der Bargeldversorgung im Einzelhandel hingewiesen wird. Red.

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