Europas Mühlen mahlen in vielen Fällen (zu) langsam: Am 16. Juni 2020 hatte die EU-Kommission eine förmliche kartellrechtliche Untersuchung eingeleitet, um festzustellen, ob das Verhalten von Apple in Zusammenhang mit Apple Pay gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstößt. In Deutschland war das Verfahren da bereits eineinhalb Jahre am Markt und Banken hatten nur die Wahl, entweder die zahlungskräftige und technologieaffine Zielgruppe der Apple-Nutzer zu ver …
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