AUSKUNFTEIEN

Neue Regelung für "Ausrutscher"

Seit Jahresbeginn 2025 gibt es eine neue Regelung bei den Speicherfristen der Schufa. Sie ermöglicht im Falle einer einmaligen Zahlungsstörung die Verkürzung der Speicherfrist auf 18 Monate nach Erledigung (statt bisher 36), wenn diese innerhalb von 100 Tagen bezahlt wird. Die neue 100-Tage-Regelung ist Teil des Code of Conduct Prüfund Speicherfristen, den die Schufa und weitere deutsche Auskunfteien mit den Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder im Mai 2024 verabschiedet haben, und …

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