RESTKREDITVERSICHERUNG

Kreditnutzer durch Wartefrist bevormundet

Quelle: Bankenfachverband/Ipsos

Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Und nicht alles, was vom Gesetzgeber als Verbraucherschutz gedacht ist, kommt auch so beim Verbraucher an. Diese Erfahrung hat die Kreditwirtschaft schon wiederholt gemacht. Als Beispiel seien nur die immer mehr ausufernden Informationen genannt, die Kunden vor oder in Verbindung mit einem Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt werden müssen und im Zweifelsfall dazu führen, dass der Kunde diesen Informationswust gänzlich …

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