VERBRAUCHERSCHUTZ

Gesetzeswidriger Umgang mit dem Moratorium?

Um Verbraucher mit Krediten vor der Zahlungsunfähigkeit zu bewahren, hat der Bundestag im März 2020 ein Kreditmoratorium beschlossen. Auf dessen Grundlage konnten Verbraucher, die wegen der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten gerieten, die Raten für Zins- und Tilgungsleistungen für drei Monate aussetzen. Wie die Geldinstitute dieses Gesetz umgesetzt haben, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) untersucht. Betroffene Verbraucher konnten sich dabei direkt an …

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