NEGATIVZINSEN

Nicht auf Einwilligung der Kunden pochen

"Wir haben die Negativzinsen in bilateralen Vereinbarungen mit den Kunden eingeführt, deshalb betrifft uns das BGH-Urteil kaum." So oder so ähnlich lautet die Argumentation etlicher Marktteilnehmer, wenn man sie auf das Thema anspricht. Rein formal ist das natürlich auch korrekt. Nach dem Aus für die Zustimmungsfiktion wurden Negativzinsen in aller Regel nicht über simple AGB-Änderungen eingeführt, sondern es wurde jeweils die Einwilligung der Kunden eingeholt.

Ob diese …

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