Trendwende beim Höchstrechnungszins – Fluch und Segen für die Beratung

Es hat schon fast etwas Historisches: Der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung wird zum 1. Januar 2025 von derzeit 0,25 auf 1,0 Prozent steigen. Das hat das Bundesfinanzministerium angekündigt. Es ist die erste Erhöhung seit mehr als 30 Jahren. Mit der Entscheidung folgt das Bundesfinanzministerium den Empfehlungen der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV). Die Anhebung betrifft alle Lebensversicherungsprodukte sowie die Kalkulation von Berufsunfä …

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