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Private Krankenversicherung: Bestandsschutz aus Karlsruhe

Mit seinem Urteil vom 11. Juni zu den Verfassungsbeschwerden der privaten Krankenversicherer gegen die Gesundheitsreform hat das Bundesverfassungsgericht deren Beschwerden in allen Punkten zurückgewiesen. Dennoch kann der Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (PKV), Berlin, mit dem Urteil eigenem Bekunden nach recht gut leben. Zum einen liegt dies daran, dass der Zustrom an Versicherten in den ungeliebten Basistarif mit insgesamt 8 200 Personen (Stand Ende April 2009) bislang bescheiden ist. In der Hauptsache aber freut es den PKV, dass sich die Karlsruher Richter ausdrücklich zum Zwei-Säulen-Modell in der Krankenversicherung bekannt und dem Gesetzgeber deshalb in ihren Leitsätzen eine Beobachtungspflicht auferlegt haben.

Sollte es langfristig zu bedeutenden, von den Versicherern nicht zu verkraftenden Wechselbewegungen in den Basistarif kommen, ist der Gesetzgeber zur Korrektur verpflichtet. Die Gesetzesänderungen im Rahmen der Gesundheitsreform dürfen dem Urteil zufolge keine "Auszehrung des eigentlichen Hauptgeschäfts der privaten Krankenversicherungen" bewirken und sie dürfen keine unzumutbaren Auswirkungen für die Versicherer und ihre Versicherten haben. Das wertet der Verband als "verfassungsrechtliche Lebensversicherung" für die private Krankenversicherung.

Zusatzpolicen bleiben Vertriebsthema

Die Vermittlung von Krankenvollversicherungen wird dennoch auf absehbare Zeit wohl kein bedeutendes Vertriebsthema sein. Dafür sorgen die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze von 2003 sowie die vom BGH bestätigte dreijährige Wartezeit bei Einkommen über dieser Grenze vor dem Wechsel in die private Versicherung. Insgesamt nur 223 600 Wechsler aus den gesetzlichen Krankenkassen verzeichneten die privaten Krankenversicherer 2008.

Aus Vertriebssicht interessant bleiben dagegen Zusatzpolicen beispielsweise für Zahnbehandlungen/Zahnersatz, für Heilpraktiker, Brillen und andere Hilfsmittel, Wahlleistungen im Krankenhaus oder Auslandsreisekrankenversicherungen. Zusatzversicherungen zum GKV-Versicherungsschutz sind 2008 um 924 100 neu versicherte Personen (plus 6,8 Prozent) gewachsen. Aufgrund von Kooperationen mit gesetzlichen Krankenversicherungen geht das Wachstumspotenzial freilich zu einem guten Teil an den Banken vorbei. Getragen wird der Zuwachs vor allem durch die Zahntarife. Hier konnten die 45 Mitgliedsunternehmen des PKV 2008 einen Zuwachs um 975 000 Versicherte verzeichnen, was einem Zuwachs um neun Prozent entspricht.

Schwieriges Potenzial bei Pflegezusatzversicherungen

Am ehesten für den Bankvertrieb bieten sich nach Einschätzung von Marktteilnehmern die Themen Auslandsreisekrankenversicherung und Pflegezusatzversicherung an, wobei das Thema Pflege mit einem Plus von 12,1 Prozent im letzten Jahr die höchste Zuwachsrate aller Zusatzversicherungen aufwies. Insgesamt wies der PKV für Ende 2008 1,32 Millionen Versicherte mit Pflegezusatzversicherungen aus. Das theoretisch bestehende Potenzial ist also hoch. Es zu erschließen dürfte aber in wirtschaftlich unsicheren Zeiten, in denen die Verbraucher ihr Geld zusammenhalten und keine regelmäßigen Verpflichtungen eingehen möchten, nicht ganz einfach werden. Dies bestätigt schon die Entwicklung 2008 im Vergleich zum Vorjahr: 2008 fiel der Zuwachs mit 142 200 neuen Versicherten um 43 000 Kunden niedriger aus als noch 2007. Die Wachstumsrate sank von 18,7 auf 12,1 Prozent. Dass der Ende Mai veröffentlichte Absatz-potenzial-Index von Psychonomics überdurchschnittliches Interesse an Kranken- und Pflegeversicherungen (ebenso wie für Kfz sowie Schaden/Unfall/Haftpflicht) in der Einkommensgruppe mit Haushaltsnettoeinkommen ab 2 000 Euro sieht, muss insofern nicht überraschen. Red.

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