Sparkassen

Gute Eigenkapitalausstattung als Puffer

Den Ergebnissen der jüngsten Niedrigzinsumfrage der Deutschen Bundesbank nach äußern sich die kleinen und mittleren Banken zuversichtlich, einen Teil der nahezu unvermeidbaren Rückgänge beim Zinsüberschuss durch andere Ertragsquellen auszugleichen. Den Sparkassen in Hessen und Thüringen ist das im ersten Halbjahr 2017 immerhin zu 40 Prozent gelungen. Laut Prognoserechnung für das Gesamtjahr 2017 rechnen sie mit einem Rückgang des Zinsüberschusses um gut 4 Prozent auf 2,2 Milliarden Euro. Für den Provisionsüberschuss lassen die Planungsrechnungen aber ein Plus von 5,7 Prozent auf 750 Millionen Euro erwarten. Schließen lässt sich die durch rückläufiges Zinsgeschäft entstehende Lücke durch solche Entwicklungen auf absehbare Zeit nicht einmal annähernd.

Insbesondere im Giroverkehr sowie im Wertpapier- und im Versicherungsgeschäft sieht Verbandspräsident Gerhard Grandke die Reserven allerdings noch längst nicht ausgeschöpft und baut auf eine intensivere Zusammenarbeit mit der Dekabank als Wertpapierhaus sowie der Sparkassenversicherung. Einen weiteren Beitrag, die verbleibende Ertragslücke aufzufangen, sieht der Präsident bei der Zwischenberichterstattung für das erste Halbjahr 2017 seiner 49 Mitgliedsinstitute mit Blick auf die Kostenseite. Dass er den für das Gesamtjahr prognostizierten Rückgang des Betriebsergebnisses vor Bewertung eher als höher einstuft, als er dann in der Praxis tatsächlich ausfallen wird, liegt nicht zuletzt an dem Planungsansatz für die Verwaltungskosten (plus 1,7 Prozent), der seiner Einschätzung nach die tatsächliche Entwicklung wie schon mehrfach in den vergangenen Jahren tendenziell überzeichnen könnte. Sprich die Sparkassen planen bei dieser Aufwandsposition der Tendenz nach eher vorsichtig.

Bemerkenswert an den Zwischenergebnissen vieler Sparkassen und Genossenschaftsbanken nicht nur in Hessen und Thüringen ist einmal mehr die Entwicklung der Eigenkapitalquoten. Mit einer Aufstockung der Eigenmittel um 4,6 Prozent auf 12,1 Milliarden Euro haben die Sparkassen des SGVHT diese Quote in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht. Die darin enthaltenen 10,9 Milliarden Euro Kernkapital bedeuten eine Verbesserung der Kernkapitalquote auf 18,9 (18,2) Prozent. Sich angesichts dieser komfortablen Kapitalausstattung seiner Mitgliedsbanken mit der erreichten Quote zufriedenzugeben und/oder verstärkte Ausschüttungen ins Auge zu fassen, hält der Verbandspräsident allerdings nicht für eine kluge Idee. In einzelnen Fällen, so berichtet er aus der Praxis, kann der sogenannte SREP-Zuschlag der Bankenaufseher, sei es für die Zinsänderungs- und/oder für sonstige Klumpenrisiken einzelner Institute, schon mal bis zu 5 Prozentpunkte betragen. Und für immerhin elf, also ein knappes Viertel, seiner Häuser schwindet möglicherweise die Aussicht auf eine regulatorische Entlastung im Zuge einer möglichen Einführung der sogenannten Small Banking Box, weil die derzeit diskutierte Bilanzsummengrenze von 3 Milliarden Euro für sie nicht greifen könnte. Im gesamten Sparkassenbereich liegen laut der aktuellen DSGV-Rangliste 2016 immerhin 122 Häuser über dieser Marke und laut der Statistik im Genossenschaftssektor sind es dort 45 Institute.

Ob die derzeit diskutierte Bilanzsummengrenze von 3 Milliarden Euro das richtige Abgrenzungskriterium ist, mag man ohnehin bezweifeln. Dieses Thema im Zusammenhang mit einer grundsätzlichen Erleichterung der Regulierungslasten für kleine und mittlere Institute auszuloten, bemüht sich derzeit die Deutsche Kreditwirtschaft gegenüber der deutschen und europäischen Politik und den Aufsehern. DSGV-Präsident Georg Fahrenschon hat in diesem Zusammenhang dieser Tage vorgeschlagen, die relevante Bilanzsumme für regulatorische Erleichterungen an die Wirtschaftsleistung der einzelnen EU-Länder zu koppeln. Bei einer Grenze von 0,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes wären das für Deutschland beispielsweise 15 Milliarden Euro. Auf Grundlage eines schon vorliegenden Arbeitspapiers darf auf EU-Ebene über solche Anregungen lebhaft diskutiert werden.

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