Geldpolitische Einlagen

Foto: Patricia Appel

Am 8. September des vergangenen Jahres beschloss der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB), die Obergrenze von 0 Prozent für die Verzinsung von Einlagen öffentlicher Haushalte beim Eurosystem vorübergehend aufzuheben, und zwar bis zum 30. April 2023. Stattdessen sollte entweder der Zinssatz für die Einlagefazilität (Einlagesatz) oder der Euro Short-Term Rate (1STR) die Obergrenze bilden - je nachdem, welcher der beiden Zinssätze niedriger war.

Der …

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