EZB-Konsultation: Verbindlichkeiten

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Die EZB hat Anfang Juli 2018 den Entwurf einer EZB-Verordnung zur Festlegung der Erheblichkeitsschwelle für überfällige Verbindlichkeiten veröffentlicht. Die gemeinsame Erheblichkeitsschwelle soll für alle bedeutenden Institute im Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) gelten - sowohl für Risikopositionen aus dem Mengengeschäft als auch für solche, die nicht dem Mengengeschäft zuzuordnen sind. Sie wird aus einer absoluten Komponente bestehen, die als bestimmter Höchstbetrag für die Summe aller überfälligen Beträge eines Schuldners ausgedrückt ist, und aus einer relativen Komponente, die als Prozentsatz ausgedrückt wird, der die Relation der überfälligen Verbindlichkeit zum Gesamtbetrag aller in der Bilanz ausgewiesenen Risikopositionen gegenüber diesem Schuldner widerspiegelt. Die Erheblichkeitsschwelle soll die Vergleichbarkeit der ausgefallenen Risikopositionen von Banken erhöhen.

Das Feedback kann bis zum 17. August 2018 eingereicht werden. Die Rückmeldungen sollen bei der Finalisierung der EZB-Verordnung berücksichtigt werden. Die maßgeblichen Dokumente - bestehend aus dem Verordnungsentwurf, einer Kosten-Nutzen-Analyse der zur Festlegung der Schwelle praktikablen Optionen sowie häufig gestellten Fragen (FAQs) - sind auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

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