EZB Ausfalldefinition

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Die Europäische Zentralbank hat Ende November 2018 eine Verordnung zur Erheblichkeitsschwelle für überfällige Verbindlichkeiten veröffentlicht, die auf alle bedeutenden Institute im Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) Anwendung findet. Die Schwelle gilt sowohl für Risikopositionen aus dem Mengengeschäft als auch für solche, die nicht dem Mengengeschäft zuzuordnen sind, ungeachtet der zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen verwendeten Methode. Die Verordnung wurde vom EZB-Rat nach einem öffentlichen Konsultationsverfahren mit öffentlicher Anhörung erlassen. Dabei sieht die EZB alle im Rahmen der Konsultation eingegangenen Stellungnahmen angemessen berücksichtigt.

Die Erheblichkeitsschwelle wird aus einer absoluten Komponente bestehen, die als ein bestimmter Höchstbetrag für die Summe sämtlicher überfälligen Verbindlichkeiten eines Schuldners ausgedrückt ist, und aus einer relativen Komponente, die die Höhe der überfälligen Verbindlichkeit im Verhältnis zum Gesamtwert sämtlicher bilanziellen Risikopositionen gegenüber diesem Schuldner widerspiegelt.

Durch Festlegung einer einheitlichen Erheblichkeitsschwelle trägt die Verordnung aus Sicht der EZB zu einer harmonisierten Ausfalldefinition innerhalb des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus bei und damit zu einer besseren Vergleichbarkeit der risikogewichteten Aktiva und ausgefallenen Risikopositionen der einzelnen bedeutenden Institute. Zusammen mit den Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zur Anwendung der Ausfalldefinition will die EZB- Verordnung als wichtigen Meilenstein verstanden wissen, die die Schaffung gleicher Bedingungen für die Identifizierung und Behandlung von Schuldnern in finanziellen Schwierigkeiten angemessen berücksichtigt. Die Kommentare, ihre Beurteilung und die daraus resultierenden Änderungen am Verordnungsentwurf der EZB sind auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht einsehbar.

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