EZB-Konsultation zu Tagesgeldsatz

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Die Europäische Zentralbank hat Mitte März 2018 die Marktteilnehmer und alle anderen interessierten Parteien dazu aufgerufen, zur Ausgestaltung des neuen unbesicherten Tagesgeldsatzes Stellung zu nehmen. Mit dieser zweiten Konsultation möchte die EZB ein Meinungsbild der Interessengruppen bezüglich der dem Zinssatz zugrunde liegenden Methodik sowie zu den wesentlichen operativen und technischen Parametern einholen. Die Konsultation folgt auf den am 21. September 2017 bekannt gegebenen Beschluss der EZB, einen Zinssatz für täglich fällige unbesicherte Einlagen in Euro auf Grundlage bereits zur Verfügung stehender Daten des Eurosystems zu entwickeln, und baut auf den Ergebnissen der ersten öffentlichen Konsultation auf. Eine Stellungnahme im Rahmen der zweiten Konsultation ist bis zum 20. April 2018 um 17.00 Uhr MEZ per E-Mail an ECB-overnight-rate[at]ecb.europa[dot]eu möglich. Es wird eine Zusammenfassung der Stellungnahmen veröffentlicht.

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