EZB: Bewertung bulgarischer Banken

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Die Europäische Zentralbank wird eine umfassende Bewertung von sechs bulgarischen Banken vornehmen. Grund für die Untersuchung, die eine Prüfung der Aktiva-Qualität und einen Stresstest beinhalten wird, ist ein am 18. Juli 2018 von Bulgarien eingereichtes Ersuchen um Eingehung einer engen Zusammenarbeit mit der EZB. Die umfassende Bewertung ist Voraussetzung für die Eingehung einer engen Zusammenarbeit zwischen der EZB und der nationalen zuständigen Behörde eines EU-Mitgliedsstaats, dessen Währung nicht der Euro ist. Gegenstand der Untersuchung sind die sechs Banken Unicredit Bulbank AD, DSK Bank EAD, United Bulgarian Bank AD, First Investment Bank AD, Central Cooperative Bank AD und Investbank AD.

Die Prüfung der Aktiva-Qualität und der Stresstest werden nach der Methodik erfolgen, die die Bankenaufsicht der EZB im Rahmen ihrer regelmäßigen umfassenden Bewertung von Kreditinstituten anwendet, welche aufgrund von Artikel 6 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 in jüngster Zeit als bedeutend eingestuft wurden oder künftig als bedeutend eingestuft werden könnten. Die Untersuchung beginnt im November 2018. Die aggregierten Ergebnisse sowie die Ergebnisse für die einzelnen Banken sollen voraussichtlich im Juli 2019 veröffentlicht werden. Stichtag für die Untersuchung ist der 31. Dezember 2018.

Im Einklang mit Artikel 4 des Beschlusses EZB/2014/5, in dem das Verfahren für die Eingehung einer engen Zusammenarbeit festgelegt ist, umfasst die Prüfung des bulgarischen Ersuchens um Eingehung einer engen Zusammenarbeit durch die EZB auch eine Prüfung der einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften mit Berücksichtigung der praktischen Anwendung dieser Vorschriften. Nach Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe c der SSM-Verordnung muss ein um enge Zusammenarbeit ersuchender Mitgliedsstaat einschlägige nationale Rechtsvorschriften erlassen haben, die gewährleisten, dass seine nationale zuständige Behörde verpflichtet ist, sämtliche Maßnahmen in Bezug auf Kreditinstitute zu ergreifen, zu denen die EZB auffordert. Zugleich arbeitet die Bankenaufsicht der EZB eng mit der bulgarischen Zentralbank zusammen, um mit Blick auf deren potenzielle künftige Rolle als nationale zuständige Behörde die reibungslose Integration in den einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism - SSM) zu unterstützen.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X