Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Foto: Patricia Appel

Unverbindliche Kalender für Geschäfte im Jahr 2024. Am 7. September 2023 nahm der EZB-Rat die unverbindlichen Kalender für die Mindestreserve-Erfüllungsperioden, das Mindestreserve-Soll und die Tenderoperationen im Jahr 2024 zur Kenntnis. Ferner genehmigte er, dass die Termine für die Ankündigung, Zuteilung und Abwicklung der längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (LRGs) mit dreimonatiger Laufzeit ab Januar 2024 aus Gründen der …

Dieser Artikel ist Teil unseres Online-Abo Angebots.


X