Bankenchronik Ausgabe 1/2021

4. bis 16. Dezember 2020

Die NRW Bank baut ihre Zusammenarbeit mit digitalen Finanzierungsportalen aus und kooperiert mit dem Münchner Fintech Commnex, einem 2017 online gegangenen digitalen Marktplatz für den Finanzierungs- und Einlagebedarf der öffentlichen Hand in Deutschland und Österreich. Durch die Kooperation können kommunale Unternehmen ab Januar 2021 auch Fördermittel der NRW Bank auf der Online-Plattform abrufen.

Die Hypoport-Tochter Fundingport und die IKB Deutsche Industriebank kooperieren zukünftig im Bereich Corporate Finance. Im Rahmen der Zusammenarbeit will die IKB Unternehmensfinanzierungen über die Plattform von Fundingport anbieten. Die Vereinbarung sieht außerdem eine 30-prozentige Beteiligung der IKB an Fundingport vor. Über die Höhe des Kaufpreises wurde Stillschweigen vereinbart.

Die Deutsche Bank weitet ihr lokales Geschäft in China aus. Hierzu erhielt das Institut eine Fonds-Verwahrungslizenz von der nationalen Regierungsbehörde China Securities Regulatory Commission (CSRC), die die Wertpapier- und Terminbörsen des Landes überwacht. Die Deutsche Bank hat derzeit Niederlassungen in Peking, Shanghai, Guangzhou, Tianjin, Chongqing und Qingdao.

Die französische Großbank Société-Générale verkleinert ihr Filialnetz im Heimatmarkt, indem sie ihre Geschäftsstellen mit denen der Crédit du Nord zusammenlegt. So soll die Anzahl der Filialen von 2 100 bis Ende 2025 auf rund 1 500 sinken. Zugleich baut die Konzernspitze verstärkt auf die hauseigene Online-Bank Boursorama. Dadurch soll die Zahl der Kunden bis zum Jahr 2025 von derzeit gut 2,5 Millionen auf dann 4,5 Millionen ausgeweitet werden. Das Institut will hierfür verstärkt bis 2023 Kundenakquise betreiben, weshalb mit Verlusten in Höhe von 230 Millionen Euro zu rechnen sei. Das Management erwartet allerdings für das Jahr 2025 einen Gewinn von etwa 200 Millionen Euro.

Britische Großbanken haben von der Finanzaufsicht Prudential Regulatory Authority (PRA) grünes Licht erhalten, im Jahr 2021 wieder Dividenden auszahlen zu dürfen. Diese dürfen allerdings nur in begrenztem Umfang erfolgen, Boni bleiben mit Blick auf die Corona-Krise weiter eingeschränkt. Nach einer Prüfung der Banken ist die PRA zum Schluss gekommen, dass die Kapitalpolster ausreichend groß und widerstandsfähig seien, um auch eine deutlich schlechtere als erwartete Wirtschaftsentwicklung zu verkraften. Man sei also dazu fähig, die Realwirtschaft sowie Privathaushalte trotz der aktuellen Herausforderungen, die sich durch Covid-19 und dem Brexit ergeben, zu unterstützen. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat hingegen Banken aufgefordert, Dividendenausschüttungen und Aktienrückkäufe bis zum 30. September 2021 auszusetzen oder zu begrenzen. Selbst nach dem Stichtag sollen Dividendenzahlungen und Rückkäufe nicht mehr als 15 Prozent des akkumulierten Gewinns für 2019 und 2020 ausmachen und 20 Basispunkte der harten Kernkapitalquote (CET1-Quote) nicht übersteigen, je nachdem, welcher Wert niedriger ist. Die Banken sollten ihre Kapital- und Liquiditätspuffer weiterhin zur Kreditvergabe und zur Verlustabsorption nutzen. Die EZB wird die Banken nicht dazu auffordern, ihre Kapitalpuffer wieder aufzufüllen, bevor der Höchststand des Kapitalrückgangs erreicht ist. Von der Ausschüttung von Zwischendividenden aus den Gewinnen von 2021 sollen Banken absehen.

Die Europäische Kommission befürchtet angesichts der Corona-Krise ein erhöhtes Aufkommen von Non-performing Loans (NPLs) in den Bankbilanzen und greift daher zu Präventivmaßnahmen. Der neue Aktionsplan verfolgt vier Hauptziele: Erstens soll der Sekundärmarkt für notleidende Vermögenswerte weiterentwickelt werden, damit Banken notleidende Kredite aus ihren Bilanzen entfernen können, während gleichzeitig der Schutz der Schuldner weiter gewährleistet wird. Zweitens sollen EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf Unternehmensinsolvenzen und Inkasso reformiert werden, um die verschiedenen Insolvenzrahmen in der EU zu konvergieren. Drittens soll die Gründung von Bad Banks sowie deren Zusammenarbeit auf europäischer Ebene gefördert werden, damit die Banken sich auf die Kreditvergabe an gesunde Unternehmen konzentrieren können. Viertens sollen weitere vorsorgliche öffentliche Unterstützungsmaßnahmen in Aussicht gestellt werden.

Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben sich auf Reformen in der Kapitalmarktunion geeinigt. Dazu gehören auch die EU-Vorschriften zum Anlegerschutz für Rohstoffderivate in der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID). Die Änderungen in der MiFID-Richtlinie zielen darauf ab, es den Kapitalmärkten zu erleichtern, die europäischen Unternehmen bei der Erholung von der Krise zu unterstützen, indem sie Ressourcen sowohl für Unternehmen als auch für Investoren freisetzen. Außerdem sollen Kunden, besonders die professionellen Kunden wie Großunternehmen und Finanzinstitute, Informationen erhalten, die auf die jeweiligen Bedürfnisse angepasst sind. Informationen werden nicht mehr in Papierform zur Verfügung gestellt, es sei denn, Privatanleger fordern dies ausdrücklich an.

Das Single Resolution Board (SRB) hat eine neue Übersicht zu den Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities, MREL) für Banken veröffentlicht. Deutschlands Banken sind laut der Bestandsaufnahme des SRB gut aufgestellt. Denn nirgendwo sonst im Euroraum waren die MREL-fähigen Eigenmittel und Verbindlichkeiten per Ende 2019 so hoch. Der MREL-Fehlbetrag im Euroland insgesamt belief sich hingegen auf 73,7 Milliarden Euro beziehungsweise 1 Prozent des Risiko-Exposures (Total Risk Exposure Amount - TREA). Auf die Publikation sollen vierteljährliche Berichte zu den Anforderungen folgen.

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