Fusion der Genossenschaftsverbände nimmt wichtige Hürde

Die Fusion zwischen dem Genossenschaftsverband e.V. aus Frankfurt und dem Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverband hat eine weitere wichtige Hürde genommen. Am 13. Dezember haben sowohl der Verbandsrat des Genossenschaftsverbandes (GV) als auch  der Verwaltungsrat des Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverbandes (RWGV) dem erreichten Verhandlungsergebnis sowie den daraus abgeleiteten Entwürfen des Verschmelzungsvertrages, des Verschmelzungsberichtes sowie der Satzung zugestimmt und die Vorstände beauftragt, die Vereinbarungen zur Verschmelzung formell abzuschließen. „Die Ergebnisse der Fusionsverhandlungen überzeugen uns. Wir sind zuversichtlich, dass es einem fusionierten Verband gelingen wird, uns Mitglieder noch wirksamer als bislang zu unterstützen“, erklärt Dr. Peter Hanker, Vorsitzender des Verbandsrates des GV.

Die Fusion sei die Voraussetzung, die Innovationsfähigkeit beider Verbände zu erhalten. Die entstehenden Größenvorteile würden ganzheitliche Dienstleistungsangebote ermöglichen, die auf die speziellen Bedürfnisse unterschiedlicher Mitgliedergruppen angepasst seien. Hankers Kollege Klaus Geurden, Vorsitzender des Verwaltungsrates des RWGV, sieht gute Grundlagen dafür, dass es dem künftigen „Genossenschaftsverband – Verband der Regionen“ gelingen wird, die regionale und persönliche Nähe zu seinen Mitgliedern sicherzustellen. „Eine genossenschaftliche Organisation lebt von dem solidarischen Miteinander, persönlichen Beziehungen und Diskussionen auf Augenhöhe. Die Vorstände haben uns ein tragfähiges Konzept vorgelegt, wie dies auch in einem Verband mit rund 3.000 Mitgliedern sichergestellt werden kann.“

„Diese Nähe entsteht zum Beispiel durch einen Verband, dessen Willensbildung in den Regionen verankert ist, der einen offenen Austausch mit seinen Mitgliedern sucht und auch seine Mitglieder konsequent in die Entwicklung von Dienstleistungen einbindet,“ so beschreibt Michael Bockelmann, Präsident des GV, wesentliche Grundüberzeugungen beider Verbände. Dafür werde in dem neuen Verband ein institutioneller Rahmen geschaffen, der den mitgliederzentrierten Willensbildungsprozess noch weiter stärkt.

Die Chancen der Fusion für eine stärkere Mitgliederförderung konkretisiert Ralf W. Barkey, Vorstandsvorsitzender des RWGV: „Für die verantwortlichen Gremien ist die Fusion Voraussetzung für den Erhalt unserer Innovationsfähigkeit. Sie ermöglicht uns, ganzheitliche Dienstleistungsangebote zur Verfügung zu stellen und zwar angepasst auf die speziellen Bedürfnisse unterschiedlicher Mitgliedergruppen.“ Unter anderem würden sich die Möglichkeiten zur Spezialisierung für zusätzliche Branchen- und Fachgruppen ergeben, das Leistungsangebot könnte konsequent digitalisiert (z.B. Digitalisierung der Prüfung, mediales Lernen) und eine Fachbetreuung für Spezialthemen aufgebaut werden.

Beide Vorstände betonen, dass sich der „Verband der Regionen“ zu einer kooperativen und komplementären Zusammenarbeit im genossenschaftlichen Verbund bekenne. „Das heißt konkret, dass wir für die operative Umsetzung gemeinsam entwickelter Strategien stehen“, stellte Barkey klar. In der Interessenvertretung werde es seine Aufgabe sein, Initiativen der Bundesverbände auf Landesebene zu verlängern.

Der Verbandstag des RWGV und die Mitgliederversammlung des GV werden am 26. beziehungsweise 27. April 2017 über den Vorschlag einer Verschmelzung entscheiden. Bei jeweils positiven Voten würde die Fusion dann rückwirkend zum 1. Januar 2017 erfolgen.

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