DK und italienische Banken fordern regulatorische Anpassungen an Corona-Situation

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Die Deutsche Kreditwirtschaft und ihr italienisches Gegenstück, die Associazione Bancaria Italiana (ABI) rufen in einem gemeinsamen Positionspapier die EU-Institutionen auf, den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie mit spürbaren regulatorischen Anpassungen entgegenzuwirken. Die drei Hauptforderung lauten: die Banken-Union zu gestalten, das Basel-III-Regelwerk in Europa verantwortungsbewusst umsetzen und die Behandlung notleidender Kredite an die aktuelle wirtschaftliche Situation anpassen, um kurz- oder mittelfristige Rückschläge in der Fähigkeit des europäischen Bankensektors zur Finanzierung der Realwirtschaft zu verhindern. Die Vorschläge betreffen vor allem die Vorgaben zum Krisenmanagement für Banken und die Rolle bewährter Einlagensicherungssysteme in den Mitgliedstaaten zur Sicherstellung der Finanzstabilität. Außerdem regen die Verbände eine ausgewogenere Umsetzung des Basel-III-Regelwerks in europäisches Recht sowie bei notleidenden Krediten (Non-Performing Loans, NPL) ein Vorgehen an, das prozyklische Effekte vermeidet. 

Die Regeln für das Krisenmanagement von Banken sollten die Grundsätze von Proportionalität und Subsidiarität berücksichtigen, betonen ABI und DK in ihrem Positionspapier. Analog zur einheitlichen europäischen Bankenaufsicht sollten auch die Regeln zum Krisenmanagement zweistufig aufgebaut sein: Bei Banken, die dem Europäischen Abwicklungsregime unterliegen, greift der gemeinsame Abwicklungsmechanismus, bei Banken unter nationaler Aufsicht agieren die nationalen Behörden nach gemeinsamen Regeln. In diesem Zusammenhang sollte, soweit erforderlich, das Insolvenzrecht für Banken harmonisiert und die Einlagensicherungssysteme auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten gestärkt werden. Das würde die Bankenunion stärken, ohne in ihre bewährten Institutionen einzugreifen. 

Für die Umsetzung des Basel-III-Pakets in der Europäischen Union regen ABI und DK an, den legislativen Prozess in der EU vorübergehend auszusetzen, wenigstens bis die Auswirkungen der Gesundheitskrise auf die Realwirtschaft und den Finanzsektor gänzlich geklärt sind. Die gegenwärtig geltenden Regeln zu notleidenden Krediten die einst unter gänzlich anderen Umständen entstanden als heute, sollten deshalb im Licht der durch die Corona-Pandemie entstandenen Ausnahmesituation neu bewertet werden. So sollten für Kredite, die bis zum 26. April 2019 ausgereicht wurden, die Fristen für Zahlungen und die aufsichtsrechtlichen Anforderungen vorübergehend gefroren werden. Hier solle die Uhr für 24 Monate angehalten werden, um unerwünschte, den konjunkturellen Einbruch verschärfende Nebenwirkungen der gegenwärtigen Regulierung zu vermeiden. Zusätzlich sollten für die Erwerber notleidender Kredite die Fristen gemäß der „NPL Backstop Regulation“ erst mit dem Erwerb der Kredite zu laufen beginnen. Weil in der Regel nach einem Erwerb von NPL-Portfolien deren Verwertung neu angegangen wird, ist es nicht nachvollziehbar, dass Erwerber schon für die Zeit geradestehen müssen, in der das Portfolio noch in der Verantwortung des ausreichenden Instituts lag.

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