Die Commerzbank hat sich mit den Arbeitnehmergremien auf einen Rahmeninteressenausgleich und einen Rahmensozialplan für die AG Inland geeinigt, wie das Institut heute mitteilt. Die verbindlichen Vereinbarungen sollen demnach die Grundlage für einen möglichst sozialverträglichen Stellenabbau im Rahmen der im Februar dieses Jahres beschlossenen „Strategie 2024“ bilden. Den Abbau will die Bank vor allem über Altersregelungen, wie Altersteilzeit oder Vorruhestand, umsetzen. Im Zuge dessen hat sie die Vorruhestandsregelung auf sieben Jahre ausgeweitet. Darüber hinaus sind Aufhebungsverträge sowie die Unterstützung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Perspektiven innerhalb und außerhalb der Bank vereinbart.
Für die über der ursprünglichen Planung ausgeweiteten Altersregelungen sieht die Bank zusätzliche Restrukturierungsaufwendungen von rund 225 Millionen Euro vor. „Dieses Geld ist gut investiert, denn es erhöht unsere Planungssicherheit bei der Umsetzung des Stellenabbaus“, sagte Manfred Knof, Vorstandsvorsitzender der Commerzbank. „Wir haben intensiv verhandelt und ein Ergebnis erzielt, mit dem wir die Transformation zügig weiter vorantreiben können. Ich danke allen Beteiligten für die trotz aller Interessenunterschiede konstruktive Zusammenarbeit.“
Insgesamt rechnet die Bank damit nun nach eigenen Angaben mit Restrukturierungsaufwendungen von etwas mehr als 2 Milliarden Euro. Davon wurden gut 900 Millionen Euro bereits in den vergangenen beiden Geschäftsjahren gebucht. Für das erste Quartal 2021 hatte die Bank Anfang April die Bildung von weiteren Rückstellungen in Höhe von rund 470 Millionen Euro angekündigt (siehe hier). Diese sind unter anderem für ein Freiwilligenprogramm vorgesehen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dieses Angebot nutzen, sollen die Bank spätestens zum Jahresende 2021 verlassen, sodass die Einsparungen bereits vom kommenden Jahr an wirksam werden. Die verbleibenden Aufwendungen für den Personalabbau sollen im zweiten Quartal 2021 gebucht werden.
Es ist vorgesehen, dass die Bank im Jahr 2023 den Stand des vereinbarten Abbaus prüft. Sollte sie dann feststellen, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, sprechen Bank und Arbeitnehmergremien im ersten Quartal 2023 über erforderliche weitere Schritte. Dazu gehören kollektive Arbeitszeitverkürzung oder betriebsbedingte Kündigungen als letztes Mittel. Zum Ausgleich oder zur Milderung wirtschaftlicher Nachteile für die betroffenen Mitarbeiter haben demnach beide Seiten einen Rahmensozialplan vereinbart.
„Wir haben für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Lösungen gefunden, die fair, verständlich und sozialverträglich sind. Interessenausgleich und Sozialplan bilden den Rahmen, um die Verhandlungen bis zum Jahresende abschließen zu können“, sagte Personalvorständin Sabine Schmittroth.