Die BaFin hat am 6. Februar 2019 gegen die National Bank of Pakistan, Filiale Frankfurt am Main, ein Kreditverbot verhängt. Das Institut hatte durch die Verletzung des Vieraugenprinzips gem. § 33 Abs. 1 Nr. 5 KWG gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Abs. 1 KWG verstoßen. Die Anordnung ergeht auf Basis des § 45b Abs. 1 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) in Verbindung mit § 19 Abs. 1 KWG. Der Bescheid ist seit dem 7. März 2019 bestandskräftig.
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