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Zentralbanken - Sicherheiten und Liquidität

Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat Mitte Oktober per Telekonferenz drei Maßnahmen beschlossen: Das Verzeichnis der für Kreditgeschäfte des Eurosystems zugelassenen notenbankfähigen Sicherheiten wird ausgeweitet. Die Regelung soll bis Ende 2009 in Kraft bleiben. Ab dem am 30. Oktober 2008 abzuwickelnden Geschäft und bis zum Ende des ersten Quartals 2009 soll die Bereitstellung längerfristiger Refinanzierungsmittel verbessert werden. Das Eurosystem bietet Liquidität in US-Dollar von nun an auch über Devisenswapgeschäfte an. Alle drei Maßnahmen sind auf der Homepage der EZB unter der Rubrik Pressemitteilungen näher erläutert. Dort steht auch eine erste Reihe technischer Einzelheiten zur Ausweitung der Zulassungskriterien zur Verfügung.

Ebenfalls auf der Homepage finden sich die Bedingungen für gemeinsame Maßnahmen der EZB und der Schweizerische Nationalbank (SNB) zur Verbesserung der Liquidität an den kurzfristigen Geldmärkten für Schweizer Franken. Die gestiegenen Spannungen an den internationalen Geldmärkten, so erläutert die EZB diese Maßnahme haben auch zu einem Aufwärtsdruck bei den kurzfristigen Geldmarktsätzen für Schweizer Franken geführt. Zugleich hat sich insbesondere im Euro-Währungsgebiet der Refinanzierungsbedarf mit Schweizer Franken bei den Banken, die keinen direkten Zugang zur Schweizerischen Nationalbank haben, erhöht.

Am 16. Oktober 2008 gaben die Magyar Nemzeti Bank (MNB) und die Europäische Zentralbank (EZB) gemeinsam ein Abkommen zur Förderung der Euro-Liquidität zuführenden Instrumente der MNB bekannt. Eine Vereinbarung über Repogeschäfte ermöglicht es der MNB, Kredite von bis zu fünf Milliarden Euro zu erhalten, um ihre geldpolitischen Operationen zusätzlich zu unterstützen.

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