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Zentralbanken - Internetsicherheit: Konsultationsverfahren

Am 11. April 2012 beschloss der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB), im Rahmen der Arbeiten des Europäischen Forums zur Sicherheit von Massenzahlungen eine öffentliche Konsultation zu Empfehlungen für die Sicherheit von Internetzahlungen durchzuführen. Das Forum wurde Anfang 2011 auf Vorschlag des Ausschusses für Zahlungs- und Verrechnungssysteme der EZB als freiwillige Kooperationsinitiative der zuständigen europäischen Behörden - insbesondere der Aufsichtsorgane von Zahlungsdienstleistern und Überwachungsorgane - gegründet. Es zielt darauf ab, den allgemeinen Wissensstand über die Sicherheit elektronischer Zahlungsverkehrsleistungen und -instrumente zu fördern.

Die harmonisierten Mindestsicherheitsempfehlungen sollen zur Bekämpfung von Betrug im Zahlungsverkehr beitragen und das Vertrauen der Verbraucher in Dienstleistungen dieser Art stärken. Sie enthalten grundlegende Überlegungen, sowie "Best Practices" und gelten für alle in der Richtlinie über Zahlungsdienste aufgeführten Zahlungsdienstleister, die folgende Internetzahlungsdienste anbieten: a) die Durchführung von Kartenzahlungen zur Nutzung in elektronischen Geldbörse-Lösungen und b) die Durchführung von Überweisungen im Internet oder elektronischer Einzugsermächtigungen in Verbindung mit dem Konto des Zahlungspflichtigen, wobei der Zahlungspflichtige mittels webbasierter Technologie seinem Zahlungsdienstleister über das Internet eine Zahlungsermächtigung erteilt.

Aufgrund der besonderen Merkmale von Kartenzahlungen richten sich eine Reihe von Empfehlungen an Zahlungsdienstleister, die Acquiring- beziehungsweise Ausgabedienste anbieten, sowie an "Governance Authorities" von Kartenzahlungssystemen. Außerdem werden weitere Marktteilnehmer wie beispielsweise Onlinehändler aufgefordert, einige der "Best Practices" zu übernehmen. Die Umsetzung der Empfehlungen soll auf der Grundlage des bestehenden rechtlichen Rahmens erfolgen. Die in dem Forum vertretenen Behörden sind dazu verpflichtet, die Umsetzung in ihren jeweiligen Rechtssystemen zu unterstützen, und bemühen sich darum, eine länderübergreifende Konsistenz zu gewährleisten.

Interessenten können bis zum 20. Juni 2012 Stellung zum Entwurf der Empfehlungen für die Sicherheit von Internetzahlungen nehmen. Das Dokument ist auf der Website der EZB abrufbar. Die jeweiligen nationalen Zentralbanken und nationalen Aufsichtsorgane der Zahlungsdienstleister dienen als Anlaufstelle für nationale Zahlungsdienstleister und Akteure in ihrem Land und stellen weitere Informationen zu diesen Empfehlungen zur Verfügung beziehungsweise beantworten Fragen dazu.

Alle eingegangenen Stellungnahmen werden im Internet veröffentlicht, sofern der Verfasser der Veröffentlichung nicht ausdrücklich widerspricht. Die Antworten sind in Englisch oder einer Amtssprache der EU unter folgender Anschrift an die EZB zu richten: Europäische Zentralbank, Abteilung Sekretariat, Frankfurt am Main, E-Mail: ecb. secretariat[at]ecb.europa[dot]eu

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