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Zentralbanken - Informationspflichten für ABS

Nach dem am 16. Dezember 2010 bekannt gegebenen Grundsatzbeschluss, innerhalb des Sicherheitenrahmens des Eurosystems Informationspflichten für Asset Backed Securities (ABS) auf Einzelkreditebene einzuführen, beabsichtigt der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) innerhalb der nächsten 18 Monate die Einführung entsprechender Anforderungen für Commercial Mortgage Backed Securities (CMBS) sowie für SME-ABS (ABS mit Krediten an KMUs, also kleine und mittlere Unternehmen im Underlying), die innerhalb des Sicherheitenrahmens des Eurosystems zugelassen sind.

Strukturdaten auf Einzelkreditebene werden für diese Wertpapierklassen gemäß den auf der Website der EZB abrufbaren Schemata bereitgestellt. Die Veröffentlichung erfolgt mindestens vierteljährlich am Zinszahlungstermin für das betreffende Instrument oder innerhalb eines Monats danach. Das Eurosystem will Wertpapiere, die die neuen Informationsanforderungen nicht erfüllen, so lange weiterhin als Sicherheiten akzeptieren, bis die Verpflichtung, Strukturdaten auf Einzelkreditebene bereitzustellen, in Kraft tritt. Weitere Einzelheiten zur Initiative der EZB hinsichtlich der Informationspflichten für ABS auf Einzelkreditebene sind auf der Website der EZB abrufbar.

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