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Zentralbanken - Feinsteuerung

Der EZB-Rat hat Anfang Oktober 2008 beschlossen, dass sich alle Kreditinstitute, die für als Standardtender durchgeführte Offenmarktgeschäfte des Eurosystems zugelassen sind und weitere operationelle beziehungsweise sonstige von der jeweiligen nationalen Zentralbank (NZB) festgelegte Auswahlkriterien erfüllen, ab dem 6. Oktober 2008 bis auf Weiteres auch an Schnelltendern beteiligen dürfen, die in der Regel bei Feinsteuerungsoperationen angewandt werden. Soweit dies notwendig erscheint, können die NZBen weitere Einzelheiten bekannt geben, die für die in dem jeweiligen Mitgliedstaat niedergelassenen Institute gelten.

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