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Zentralbanken - ESZB und CESR zur Wertpapierabwicklung

Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) und der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR) haben Ende Juni 2009 ein Dokument mit dem Titel "Recommendations for securities settlement systems and central counterparties in the European Union" veröffentlicht. Parallel zu diesen Empfehlungen für Wertpapierabwicklungssysteme und zentrale Kontrahenten gaben sie ein Papier mit Stellungnahmen heraus, die im Rahmen des zugehörigen Konsultationsverfahrens eingegangen waren.

Die Empfehlungen haben zum Ziel, die Sicherheit, Solidität und Effizienz der Wertpapierverrechnungs- und -abwicklungssysteme sowie der zentralen Kontrahenten in der Europäischen Union (EU) zu verbessern. Sie sind aus Sicht der EZB mindestens ebenso strikt wie der ihnen zugrunde liegende Entwurf der Empfehlungen für Wertpapierabwicklungssysteme vom November 2001 und die Empfehlungen für zentrale Kontrahenten vom November 2004, die vom Ausschuss für Zahlungsverkehrs- und Abrechnungssysteme sowie vom Technischen Ausschuss der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (CPSS-IOSCO) abgegeben wurden. Ein separates Dokument, in dem die Unterschiede zwischen den Empfehlungen des CPSS-IOSCO und des ESZB/CESR (ohne Anhänge) ausgewiesen sind, wurde zu Informationszwecken ebenfalls veröffentlicht.

Die Empfehlungen sind an Aufsichts- und Überwachungsinstanzen gerichtet, die diese als regulatorisches Instrument verwenden und deren einheitliche Umsetzung, aber auch die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für Wertpapierabwicklungssysteme und zentrale Kontrahenten in der EU anstreben. Im Rahmen dieser Arbeiten wurden die Europäische Kommission, der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (CEBS) sowie einschlägige Marktteilnehmer und Verbände konsultiert. Am 9. Dezember 2008 waren alle interessierten Parteien zu einer offenen Anhörung eingeladen und wurden um Stellungnahmen zu den beiden öffentlichen Konsultationsverfahren gebeten, die im Zuge dessen durchgeführt wurden.

Es gingen Beiträge von einer Vielzahl nationaler, europäischer und internationaler Verbände und Marktteilnehmer ein. Die Reaktionen wurden vorbehaltlich der Zustimmung der Betroffenen auf den Websites des ESZB und des CESR veröffentlicht. Dabei war aus Sicht der EZB festzustellen, dass die Empfehlungen weitgehend begrüßt wurden. Zahlreiche Kommentare wurden im Weiteren berücksichtigt. In dem gesonderten Dokument "Feedback document to the consultations" sind alle Stellungnahmen aufgeführt, die nicht in die endgültige Fassung der Empfehlungen eingeflossen sind.

Am 3. Juni 2008 forderte der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister der Europäischen Union (Ecofin-Rat) das ESZB und CESR auf, den ESZB/CESR-Entwurf mit dem Titel "Recommendations for securities clearing and settlement in the European Union" so bald wie möglich zu überarbeiten und zu finalisieren. Angesichts des Risikos für die Finanzstabilität, das von dem zunehmenden Engagement in außerbörslich gehandelten Derivaten (OTC-Derivaten) ausgeht, hatte der Ecofin-Rat dem ESZB und CESR im Dezember 2008 nahegelegt, bei der Überarbeitung und Finalisierung der Empfehlungen für zentrale Kontrahenten zu erwägen, die Risiken dieser OTC-Derivate ausdrücklich mit einzubeziehen.

Das ESZB und CESR nahmen ihre Arbeit im Juni 2008 wieder auf und überarbeiteten die Empfehlungen im Einklang mit den Vorgaben des Ecofin-Rats unter Berücksichtigung aller regulatorischen und rechtlichen Entwicklungen sowie anderer Initiativen der jüngeren Vergangenheit.

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