Gespräch des Tages

WI-Bank - Auch im Dienste der Staatsfinanzen

Die Aktivitäten der Förderbanken des Bundes und der Länder unterliegen zwar ordnungspolitisch dem europäischen Beihilferecht und verbieten deshalb die Gewährung staatlicher Mittel ohne marktübliche Gegenleistungen, die selektive Begünstigung bestimmter Unternehmen und Produktionszweige, die Verfälschung des Wettbewerbs oder die Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels. Doch der EG-Vertrag und die mit der Europäischen Kommission im Frühjahr 2002 ausgehandelte sogenannte Verständigung II sehen auch wichtige Ausnahmetatbestände vor. So sind Beihilfen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in Gebieten mit außerordentlich niedriger Lebenshaltung ebenso erlaubt wie die Programme zur Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete oder die Förderung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse.

In diesem Sinne sind Förderinstitute wie die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, die seit Ende August 2009 als rechtlich unselbstständige, jedoch wirtschaftlich und organisatorisch selbstständige Anstalt der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale arbeitet, eng in die Regional- beziehungsweise Strukturpolitik ihrer Bundesländer eingebunden. Dass dabei unter der unmittelbaren Gewährträgerhaftung des Landes Hessen verschiedene Wohnungsbauprogramme, Maßnahmen des sozialen Wohnungsbaus, des Städtebaus, der Bildung und Beschäftigung sowie der Landwirtschaft und der Dorferneuerung aufgelegt und abgewickelt werden, gehört zu den auch in anderen Regionen praktizierten Maßnahmen. Auch ein Förderprogramm zur Ausstattung ländlicher Gebiete mit modernem Breitbandkabel lässt sich in die üblichen Aktivitäten zur Schaffung einer investitionsfördernden Infrastruktur einordnen. Bundesweit in seiner Art, seiner Dimension und seiner Ausgestaltung einmalig sind aber die Aktivitäten der hessischen Förderbank im Projekt Kommunaler Schutzschirm, das unter Federführung des Wiesbadener Finanzministeriums läuft und die Förderbank mit in die Umsetzung einbindet.

Anhand relevanter Kennzahlen der öffentlichen Verschuldung (etwa durchschnittliches Kassenkreditniveau 2009/2010 in Euro je Einwohner oder durchschnittliches ordentliches Ergebnis 2005 bis 2009 je Einwohner) wurden auf Basis amtlicher Daten in Hessen 106 Kommunen identifiziert, denen ein Programm zur Sanierung ihrer Haushalte angeboten wurde. 102 davon haben sich zur Antragstellung entschlossen, und mit 100 Kommunen wurden schließlich entsprechende Verträge geschlossen. In einem eigens geschaffenen hessischen kommunalen Schutzschirmgesetz sind zudem die Vorgaben festgelegt, die die betroffenen Kommunen als Eigenbeitrag für die Inanspruchnahme der Fördergelder mit Blick auf den vorgesehenen Ausgleich ihrer kommunalen Haushalte im ordentlichen Ergebnis bis zum Jahre 2020 leisten müssen. Konkret hat sich das Land Hessen bereit erklärt, knapp 2,8 Milliarden Euro an kommunalen Verbindlichkeiten in einem kommunalen Finanzierungsfonds zu bündeln, und hinzu kommt eine Unterstützung des Landes in Form einer Zinsverbilligung von 400 Millionen Euro. Administriert und abgewickelt wird dieses Volumen von 3,2 Milliarden Euro von der WI-Bank.

Zur Refinanzierung ihrer Aufgaben hat die WI-Bank Ende November 2012 übrigens erstmals eine zehnjährige Anleihe von 500 Millionen Euro am Kapitalmarkt plaziert. Mit einem Kupon von 1,75 Prozent beteiligten sich bei vierfacher Überzeichnung 85 Investoren. 35 Prozent des Volumens wurden von ausländischen Investoren nachgefragt. Bei kontinuierlich gestiegener Bilanzsumme (von 7,3 Milliarden Euro im Jahre 2009 auf 10,7 Milliarden Euro 2012) und einem Neugeschäft von 2,1 Milliarden Euro im Berichtsjahr wollen die Bank wie auch die hessische Landespolitik dieses Kapitalmarktdebüt als Einstieg gewertet wissen, der Mut macht, sich als dauerhafter Emittent am Kapitalmarkt etablieren zu können.

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