Gespräch des Tages

VÖB - Konzentration auf die machbare Sacharbeit

Manchmal müssen Interessenverbände lautstark und offensiv zu öffentlich diskutierten Themen Stellung nehmen, zuweilen ist es aber auch klüger oder geradezu unumgänglich, zu schweigen, obwohl der Fortgang der Dinge für die eigene Zukunft doch von einiger Relevanz ist. In einer solchen Situation befindet sich der Verband öffentlicher Banken mit Blick auf den Verkaufsprozess der Landesbank Berlin. Dieser interessiert derzeit zweifellos sehr stark die Branche sowie die Öffentlichkeit, die Medien versuchen ihn naturgemäß in all seinen Facetten mit neuen Nachrichten und Einsichten zu durchleuchten. Und auch für die Strukturen und die weitere Qualität der Zusammenarbeit der öffentlichen Banken mit ihrer aggregierten Bilanzsumme von 1 931 Milliarden Euro per Ende 2006 - das repräsentiert einen Anteil von rund 27 Prozent am deutschen Bankenmarkt - dürfte es von gewissem Interesse sein, wie er sich entwickelt. Doch so lange gleich drei der eigenen Institute direkt und viele andere indirekt in das laufende Verfahren involviert sind, verzichtet der VÖB verständlicherweise auf unnötige Einlassungen zur Sache.

Vielleicht war es ja wirklich nicht so sehr der dringliche Regelungsbedarf im Eigenhandel des eigenen Hauses und die übliche Terminnot, sondern die begrenzten Auskunftsmöglichkeiten in solch wichtigen Themenbereichen, die eine Teilnahme des VÖB-Präsidenten an der Frühjahrspressekonferenz verhinderten. Dass die Bankenstruktur der Wirtschaftsstruktur folgt, es damit einen Sinn für regionale Bankenstrukturen gibt und sich die öffentlichen Banken durchaus in der Verantwortung für das deutsche Bankensystem sehen, waren an dieser Stelle allesamt Anmerkungen des Hauptgeschäftsführers des VÖB, die gewiss nicht als Einmischung oder Parteinahme zu interpretieren sind. Aber letztlich tangiert Berlin zweifellos auch die Zukunft der Verbandsarbeit im VÖB.

Eine zweite, in der Öffentlichkeit weniger beachtete Angelegenheit, in der der VÖB derzeit lieber andere reden lässt, betrifft die im Zuge der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung vorgesehene Übertragung des ERP-Sondervermögens als Eigenkapital auf die KfW. Die öffentliche Kritik der deutschen Kreditwirtschaft an der vorgesehenen Kapitalaufstockung wird von den vier anderen großen Verbänden (BdB, BVR, DSGV und VdP) getragen. Diese haben ihre knappe Erklärung zum Gesetzesvorhaben Ende Januar dieses Jahres am 20. April 2007 um eine ausführlichere Stellungnahme zum inzwischen vorgelegten Durchführungsvertrag ergänzt. Obwohl es seitens der einzelnen VÖB-Mitglieder sicherlich dezidierte Meinungen über mögliche Einflüsse auf Wettbewerbsgeschäfte gibt, hat sich der Verband selbst den öffentlichen Bekundungen der anderen ZKA-Verbände ausdrücklich nicht angeschlossen, weil mit der KfW ein eigenes Mitgliedsinstitut betroffen ist.

Auch ohne diese beiden Themen präsentierte der VÖB eine passable Liste politischer Anliegen, die es den Entscheidungsträgern nahe zu bringen gilt. Das reicht von einer Schärfung des Bewusstseins der Auswirkungen des demografischen Wandels auf Banken und Volkswirtschaft (dazu wurde eine 125-seitige Broschüre vorgelegt) über die aktuellen Implikationen der Sepa-Umsetzung bis hin zu Fragen des Verbraucherschutzes in Deutschland und Europa, den anstehenden Reformvorhaben der deutschen Bundesregierung und der Zukunft der Finanzmarktaufsicht. Letztere will der Verband von einer nationalen Behörde wahrgenommen wissen, allerdings nicht mit dem diskutierten Vorstandsmodell der Ba Fin, ohne Rückkehr zur staatlichen Kostenbeteiligung und mit Anerkennung der Staatshaftung bei fehlerhaftem Handeln der Ba Fin. Bei allen absehbaren Konsenslinien unter den kreditwirtschaftlichen Interessenverbänden sind gerade diese Überlegungen längst noch nicht abgeschlossen und wollen mit den Interessen der verantwortlichen Politik, Aufsichts- und Rechtspraxis erst noch in Einklang gebracht werden.

Mögliche Reibungspunkte offenbart auch die weitere Themenliste: Dass der VÖB mit Blick auf die Sepa-Umsetzung vehement für eine evolutorische Weiterentwicklung der bestehenden Systeme wirbt und gegen den kostspieligen Aufbau neuer Systeme über große Abwickler plädiert, wird von der europäischen Politik bekanntlich als nationaler Blickwinkel interpretiert. Und beim Verbraucherschutz wollen die öffentlichen Banken unter dem Leitbild des mündigen Bürgers zwar weniger die Produktharmonisierung vorgegeben als die Vielfalt gefördert sehen. Aber auch hier klingt die allgemeine Aussage einfacher als die Interessenabwägung für die Mitgliedsinstitute im Einzelfall.

Unter den Reformvorhaben der Bundesregierung schließlich wird die Abgeltungssteuer - unabhängig vom umstrittenen Steuersatz - als wichtiger Einstieg in das System gewertet. Und darüber hinaus gibt es Lob für die erfolgreichen Bemühungen um die Entwicklung eines dynamischen PPP-Marktes in Deutschland. Besonders hervorgehoben wird in diesem Zusammenhang die Verteilung der vorgesehenen Projekte über die Regionen unter starker Beteiligung der Kommunen. Mit Sorge wird freilich die Verschiebung des Zeitplans für die parlamentarische Vorbereitung des PPP- Vereinfachungsgesetzes gesehen. Von der Umstellung von der Kameralistik auf die "Doppelte Buchführung in Kommunen, " wie sie die Innenminister unter dem Stichwort Doppik im Laufe der kommenden Jahre umgesetzt sehen wollen, versprechen sich die öffentlichen Banken gute Chancen, ihre Dienstleistungspalette für dieses Kundensegment weiter auszubauen.

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