Bilanzen

Risikovorsorge Unterschiede im Sprachgebrauch und in der Offenlegung

Mit ihrer noch frischen Erinnerung an Bankbilanzen mit enormem Wertberichtigungsbedarf und dem durch Basel II geschärften Blick für Risikomanagement pflegen Banker, Aufsichtsgremien und die interessierte Öffentlichkeit einen sensiblen Umgang mit dem Begriff der Risikovorsorge. Teilweise wird er ausschließlich auf den Vorsorgebedarf im Kreditgeschäft bezogen, teilweise aber auch weiter gefasst und für die GuV-Position Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft verwendet. Dieser letzteren Sichtweise folgt die ZfgK-Redaktion.

Angesichts des unterschiedlichen Sprachgebrauchs führt das gelegentlich zu Rückmeldungen aus den Instituten - zuletzt etwa der Volksbank Lahr. Mit Blick auf die in Heft 12-2007 veröffentlichte Bilanzbesprechung schreibt deren Vorstand: "Ihre Auswertung hat zu Irritationen geführt. Unsere Risikovorsorge ist relativ gering, in ihr enthalten ist ein wesentlicher Einzelposten, und zwar die Zuführung von 8 Mill. Euro zu den Vorsorgereserven nach § 340 f HGB. Ebenso enthalten ist die Wertpapierbewertung der Wertpapiere der Liquiditätsreserve mit 3,4 Mill. Euro. Das Risikoergebnis aus dem Kreditgeschäft schlägt nur noch mit rund einer Mill. Euro zu Buche.

Weiter erwähnen Sie, dass wir ein Betriebsergebnis von weniger als 12 Mill. Euro haben. Auch hier ist der Betrag um diese 8 Mill. Euro korrigiert, sodass wir richtigerweise ein Betriebsergebnis von 20,6 Mill. Euro haben, was einer tatsächlichen Steigerung von 18,4% entspricht. In Ihren Darstellungen geht man von einem Rückgang aus."

Sofern sich in der Bilanzberichterstattung der Banken die nötige Tiefe der Aufklärung findet, veröffentlicht auch die Redaktion an dieser Stelle möglichst die Aufspaltung der Risikovorsorge in die drei Einzelkomponenten. Soweit die Gestaltung des Geschäftsberichtes betroffen ist, obliegt es freilich den Kreditinstituten, wie detailliert sie über diese Risikoposition informieren. Bei der Volksbank Lahr etwa ist diese nicht obligatorische Zusatzinformation nun durch den Brief ersichtlich. Ergänzender Hinweis: Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken werden in der Berichterstattung der Redaktion im Saldo der übrigen Aufwendungen und Erträge erfasst.

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